Galaxy Tab 10.1N darf weiter verkauft werden – Apple verliert gegen Samsung im Tablet-Patentstreit
9. Februar 2012 | Von Andreas | Kategorie: Apple, LeitartikelApple unterliegt Samsung vor dem Düsseldorfer Landgericht im Tablet-Patentstreit. Samsung darf sein Galaxy Tab 10.1N jetzt ungehindert in Deutschland verkaufen. Apple hatte 2011 erfolgreich den Verkauf des Vorgängermodelles Galaxy Tab 10.1 gestoppt. Grund:
Es sah dem Apple ipad 2 einfach zu ähnlich. Selbst die Verpackung war der von Apple nachempfunden. Samsung hatte dann das Design seines Tablet-PC geändert und es als Galaxy Tab 10.1N an den Start gebracht. Doch auch hier sah Apple zu große Ähnlichkeiten mit seinem iPad. Folglich beantragte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung, mit der der Verkauf des Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verboten werden sollte.
Galaxy Tab 10.1 N unterscheidet sich weit genug von iPad 2
Das Gericht aber sieht die Sachlage anders. Das Galaxy Tab 10.1N unterscheide sich ausreichend vom iPad 2, sodass gegen Apple entschieden wurde. Das Gericht lehnte die einstweilige Verfügung ab. Apple machte in dem Verfahren nicht wirklich die Verletzung von Patenten geltend, denn die beschreiben in der Regel technische Details. Vielmehr ging es um das so genannte geschützte Geschmacksmuster. Der Geschmacksmusterschutz deckt vor allem Design und Gestaltungselemente ab.
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