Steve Jobs Spielzeugpuppe – Apple als Spielverderber

6. Januar 2012 | Von | Kategorie: Apple


Auch die Finger sind beweglich. (Bild: Hersteller)

Auch die Finger sind beweglich. (Bild: Hersteller)

Kaum wurde bekannt, dass es bald eine Steve Jobs Spielzeugpuppe geben soll, da tritt schon Apple auf den Plan und gibt sich als Spielverderber. Wie die britische Tageszeitung Telegraph meldet, hat Apple vom chinesischen Hersteller der Puppe eine Unterlassungserklärung gefordert. In dem Schreiben der Apple-Juristen an den Hersteller macht Apple geltend, dass jedes Spielzeug, das Produkte, Technologien, Firmenlogos und Schutzmarken, aber auch Namen und Aussehen von Mitarbeitern imitieren, einen kriminellen Akt darstelle und gegen Schutzrechte von Apple verstoße. Im Jahr 2010 ging Apple schon einmal gegen eine Steve Jobs-Puppe vor, die das chinesischen Unternehmen M.I.C. Gadget vertreiben wollte. Die für Februar geplante Steve Jobs-Puppe soll offiziell 99 Dollar kosten. Auf eBay soll sie mittlerweile sogar schon für 135 Dollar aufgetaucht sein.

Wie die Süddeutsche berichtet, wird Apple sich aber nicht wirklich auf Markenrechte berufen können. Denn so lange die Puppe nicht mit Imitaten von Apple-Produkten – zu denken wäre an iPhone und iPad – ausgeliefert wird, ist das Markenrecht nicht tangiert, da eine Person nicht unter das Markenrecht fällt. Der Hersteller liefert in der Grundausstattung der Puppe keinerlei Apple-Gadget-Nachbauten mit. Dennoch ist das Recht auf der Seite der Angehörigen des im Oktober verstorbenen Apple-Gründers. So gibt es in Kalifornien, den California Celebrities Righs Act, ein Schutzrecht speziell für Prominente, dass deren Vermarktung gegen ihren Willen verhindert. Das Recht gilt auch für 70 Jahre nach dem Tod der Person und wird dann von den Angehörigen wahrgenommen. Es liegt auf der Hand, dass der Hersteller der Puppe damit vor allem Geld machen will.

 

 

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